Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.04.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der von der KAMA PRO GbR, Brandhof 10, 79227 Schallstadt, Deutschland („KAMA PRO“, „wir“, „uns“) angebotenen digitalen Musikvertriebs-, Plattform-, Administrations- und Abrechnungsleistungen.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Nutzer der von KAMA PRO angebotenen Plattform und Dienstleistungen, insbesondere Künstler, Labels, Produzenten und sonstige Rechteinhaber („Nutzer“).

1.2 Mit der Registrierung eines Nutzerkontos, der Beauftragung einer Dienstleistung oder der Nutzung der Plattform akzeptiert der Nutzer diese AGB.

1.3 Soweit für einzelne Leistungen zusätzliche Bedingungen, Preispläne, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen oder Individualvereinbarungen gelten, werden diese Bestandteil des Vertrags.

1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen KAMA PRO und dem Nutzer gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

2. Gegenstand der Dienstleistungen

2.1 KAMA PRO betreibt eine technische Musikvertriebs-, Plattform-, Administrations- und Abrechnungsdienstleistung.

2.2 Nutzer können über die Plattform eigene Tonaufnahmen, audiovisuelle Inhalte, Artwork, Metadaten und sonstige zugehörige Materialien bereitstellen und KAMA PRO mit deren digitaler Distribution, Monetarisierung, Administration und Abrechnung beauftragen.

2.3 Die Distribution kann insbesondere über Streamingdienste, Download-Plattformen, Social-Media-Plattformen, UGC-Dienste, Video-Plattformen und sonstige digitale Anbieter erfolgen („DSPs“).

2.4 KAMA PRO ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Distributionspartner, Aggregatoren, technische Dienstleister, Zahlungsdienstleister und sonstige Subunternehmer einzusetzen.

2.5 KAMA PRO ist kein Musiklabel, Musikverlag, Artist Manager, Booking-Agent oder Produzent des Nutzers.

2.6 KAMA PRO beauftragt den Nutzer im Rahmen der gewöhnlichen Plattform- und Distributionsleistungen nicht mit der Herstellung oder Erbringung künstlerischer oder publizistischer Leistungen für KAMA PRO.

2.7 KAMA PRO übernimmt keine Garantie für bestimmte Streamzahlen, Umsätze, Reichweiten, Playlistplatzierungen, Chartplatzierungen, Veröffentlichungszeitpunkte oder sonstige wirtschaftliche oder künstlerische Erfolge.

3. Nutzerkonto und Registrierung

3.1 Für die Nutzung bestimmter Funktionen ist die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich.

3.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der Vertragsdauer vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen.

3.3 KAMA PRO ist berechtigt, insbesondere Angaben und Nachweise zum vollständigen Namen, Unternehmensnamen, zur Anschrift, Identität, Rechtsform, steuerlichen Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung und wirtschaftlichen Berechtigung anzufordern.

3.4 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

3.5 Der Nutzer ist verpflichtet, KAMA PRO unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seines Nutzerkontos erhält.

4. Vom Nutzer bereitgestellte Inhalte

4.1 „Inhalte“ im Sinne dieser AGB sind insbesondere Tonaufnahmen, Masteraufnahmen, Musikvideos, Artwork, Künstlernamen, Labelnamen, Logos, Metadaten, ISRC-, UPC- und EAN-Daten, Texte, Credits und sonstige für Distribution und Monetarisierung erforderliche Materialien.

4.2 Der Nutzer ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben verantwortlich.

4.3 Der Nutzer sichert zu, dass er über sämtliche Rechte, Zustimmungen, Lizenzen und Befugnisse verfügt, die für die Distribution, Monetarisierung und sonstige vertragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlich sind.

4.4 Dies umfasst insbesondere gegebenenfalls erforderliche Rechte und Zustimmungen von Künstlern, Performern, Produzenten, Labels, Masterrechteinhabern, Fotografen, Grafikern und sonstigen Beteiligten.

4.5 Der Nutzer darf keine Inhalte bereitstellen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder Richtlinien eingesetzter DSPs oder Distributionspartner verstößt.

5. Rechteinhaberschaft

5.1 Sämtliche Rechte an den vom Nutzer bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Nutzer beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

5.2 Durch die Nutzung der KAMA-PRO-Plattform findet kein Verkauf und keine Übertragung des Eigentums an Masteraufnahmen, Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten auf KAMA PRO statt.

5.3 KAMA PRO kauft die vom Nutzer bereitgestellten Musikrechte nicht an.

5.4 KAMA PRO erwirbt keine Masterrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstigen Eigentumsrechte an den vom Nutzer bereitgestellten Inhalten.

5.5 Die Einräumung von Nutzungsbefugnissen an KAMA PRO erfolgt ausschließlich zur Durchführung der vom Nutzer beauftragten Distribution, Monetarisierung, Administration und Abrechnung.

6. Für die Distribution erforderliche Rechte

6.1 Der Nutzer räumt KAMA PRO für die Dauer des jeweiligen Distributionsauftrags diejenigen nicht ausschließlichen, weltweiten und auf den Vertragszweck beschränkten Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse ein, die erforderlich sind, um die vom Nutzer beauftragten Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu codieren, zu vervielfältigen, zu übertragen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und über DSPs zu monetarisieren.

6.2 KAMA PRO ist berechtigt, die hierfür erforderlichen Rechte im notwendigen Umfang an eingesetzte Distributionspartner, Aggregatoren, technische Dienstleister und DSPs weiterzugeben beziehungsweise diesen entsprechende Unterlizenzen oder Nutzungsbefugnisse einzuräumen.

6.3 Die Rechteweitergabe erfolgt ausschließlich, soweit sie für die vertragsgemäße Distribution, Monetarisierung, Administration und Abrechnung erforderlich ist.

6.4 Alle nicht ausdrücklich oder zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte verbleiben beim Nutzer beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

6.5 Die Einräumung dieser Nutzungsbefugnisse begründet keinen Erwerb der zugrunde liegenden Inhalte oder Rechte durch KAMA PRO.

6.6 Die Rechteinräumung dient ausschließlich dazu, KAMA PRO und den von KAMA PRO eingesetzten Distributionspartnern und DSPs die technische und rechtliche Durchführung der vom Nutzer beauftragten Distribution und Monetarisierung zu ermöglichen.

7. Keine Beauftragung künstlerischer Leistungen

7.1 KAMA PRO beauftragt den Nutzer im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung der Plattform nicht mit der Herstellung, Schaffung oder Erbringung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen für KAMA PRO.

7.2 Der Nutzer stellt eigene oder von ihm kontrollierte Inhalte zur Verfügung und beauftragt KAMA PRO mit deren technischer Distribution, Monetarisierung, Administration und Abrechnung.

7.3 Die Nutzung der Plattform begründet kein Beschäftigungs-, Produktions-, Label-, Management-, Agentur- oder sonstiges Vertragsverhältnis, aufgrund dessen der Nutzer verpflichtet wäre, für KAMA PRO künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen zu schaffen oder zu erbringen.

7.4 KAMA PRO erwirbt die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte oder die ihnen zugrunde liegenden Rechte nicht. Die KAMA PRO eingeräumten Nutzungs- und Weitergabebefugnisse dienen ausschließlich der Durchführung der vom Nutzer beauftragten Distributions-, Monetarisierungs-, Administrations- und Abrechnungsleistungen.

7.5 Die KAMA PRO Commission stellt die Vergütung für die von KAMA PRO gegenüber dem Nutzer erbrachten Distributions-, Plattform-, Administrations- und Abrechnungsleistungen dar.

7.6 Die dem Nutzer zugeordneten und ausgezahlten Artist Shares beruhen auf den von DSPs und Distributionspartnern gemeldeten Erlösen aus der Nutzung der vom Nutzer bereitgestellten Inhalte. Sie stellen keine Vergütung dafür dar, dass der Nutzer im Auftrag von KAMA PRO ein künstlerisches oder publizistisches Werk erstellt oder eine entsprechende Leistung für KAMA PRO erbringt.

8. Distributionspartner und DSPs

8.1 KAMA PRO ist berechtigt, externe Distributionspartner, Aggregatoren und sonstige Dienstleister zur Durchführung der Distribution einzusetzen.

8.2 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass DSPs und Distributionspartner eigene technische Anforderungen, Inhaltsrichtlinien, Vergütungsmodelle, Betrugsbekämpfungsmaßnahmen und Abrechnungssysteme verwenden.

8.3 KAMA PRO kann nicht garantieren, dass ein Release oder sonstiger Inhalt von einem bestimmten DSP angenommen, veröffentlicht oder dauerhaft verfügbar gehalten wird.

8.4 DSPs oder Distributionspartner können Inhalte insbesondere ablehnen, sperren, demonetarisieren, entfernen oder deren Auslieferung verzögern.

8.5 KAMA PRO haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen von DSPs und Distributionspartnern, soweit KAMA PRO diese nicht schuldhaft verursacht hat.

9. Erlöse und Abrechnung

9.1 DSPs und Distributionspartner können Erlöse aus der Nutzung oder Monetarisierung der Inhalte gesammelt an KAMA PRO oder an einen von KAMA PRO eingesetzten Distributionspartner auszahlen.

9.2 Solche Zahlungen können Erlöse aus einer Vielzahl unterschiedlicher Nutzer, Inhalte, Releases, Gebiete, DSPs und Abrechnungszeiträume enthalten.

9.3 KAMA PRO ordnet die von Distributionspartnern und DSPs gemeldeten Erlöse anhand der jeweils verfügbaren Abrechnungs-, Nutzungs- und Metadaten den betreffenden Nutzerkonten und Inhalten zu.

9.4 Maßgeblich für die Zuordnung und Abrechnung sind grundsätzlich die von den jeweiligen DSPs und Distributionspartnern bereitgestellten Reports und Abrechnungsdaten.

9.5 Verzögerungen, nachträgliche Korrekturen oder Änderungen der Abrechnungsdaten durch DSPs oder Distributionspartner können zu entsprechenden Verzögerungen oder Korrekturen bei KAMA PRO führen.

9.6 KAMA PRO ist nicht verpflichtet, Beträge vorzufinanzieren, die von einem DSP oder Distributionspartner noch nicht abgerechnet oder ausgezahlt wurden.

10. KAMA PRO Commission und sonstige Gebühren

10.1 KAMA PRO erhält für seine Distributions-, Plattform-, Administrations- und Abrechnungsleistungen die im jeweiligen Tarif, Angebot oder Nutzerkonto ausgewiesene Provision („KAMA PRO Commission“).

10.2 Die KAMA PRO Commission kann als prozentualer Anteil an den dem Nutzer zugeordneten Erlösen, als feste Gebühr oder als Kombination verschiedener Gebühren ausgestaltet sein.

10.3 Die KAMA PRO Commission stellt die Vergütung für die von KAMA PRO gegenüber dem Nutzer erbrachten Dienstleistungen dar.

10.4 KAMA PRO ist berechtigt, die vereinbarte Commission und sonstige vereinbarte Gebühren unmittelbar bei der Abrechnung von dem dem Nutzer zugeordneten Betrag abzuziehen.

11. Artist Share

11.1 Der „Artist Share“ bezeichnet den nach Maßgabe der von DSPs und Distributionspartnern bereitgestellten Abrechnungsdaten dem jeweiligen Nutzer zugeordneten Betrag nach Abzug der vereinbarten KAMA PRO Commission sowie etwaiger zulässiger Gebühren, Rückbelastungen, Korrekturen, Reserven und gesetzlich erforderlicher Abzüge.

11.2 Der Artist Share wird dem Nutzerkonto gutgeschrieben und nach Maßgabe dieser AGB zur Auszahlung bereitgestellt.

11.3 Die Gutschrift eines Artist Share setzt voraus, dass die zugrunde liegenden Abrechnungsdaten vorliegen und eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Nutzer möglich ist.

11.4 KAMA PRO erwirbt durch die Vereinnahmung, Zuordnung, Gutschrift oder Auszahlung eines Artist Share keine Rechte an den zugrunde liegenden Inhalten.

11.5 Die wirtschaftliche Vergütung von KAMA PRO für die eigene Leistung besteht in der vereinbarten KAMA PRO Commission und gegebenenfalls gesondert vereinbarten Gebühren.

12. Auszahlungen

12.1 Auszahlungen erfolgen entsprechend den auf der Plattform oder im jeweiligen Tarif angegebenen Auszahlungszyklen und Mindestbeträgen.

12.2 Voraussetzung einer Auszahlung ist insbesondere, dass die zugrunde liegenden Erlöse tatsächlich abgerechnet wurden und die für die Zuordnung erforderlichen Daten vorliegen.

12.3 KAMA PRO kann Auszahlungen zurückhalten, solange erforderliche Identitäts-, Steuer-, Bank-, Rechte- oder sonstige Compliance-Angaben fehlen.

12.4 Der Nutzer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Bank- oder Zahlungsdaten verantwortlich.

12.5 Kosten von Banken, Zahlungsdienstleistern, Währungsumrechnungen oder vergleichbaren Dienstleistern können vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

12.6 Fehlgeschlagene oder fehlgeleitete Auszahlungen aufgrund fehlerhafter Zahlungsdaten des Nutzers gehen nicht zu Lasten von KAMA PRO, soweit KAMA PRO kein Verschulden trifft.

13. Korrekturen, Rückbelastungen und negative Salden

13.1 DSPs und Distributionspartner können bereits gemeldete oder ausgezahlte Erlöse nachträglich korrigieren.

13.2 Dies gilt insbesondere bei Refunds, Chargebacks, Fraud-Abzügen, Fehlabrechnungen, Manipulation, Rechteverletzungen oder nachträglichen Korrekturen von Streaming- und Nutzungsdaten.

13.3 KAMA PRO ist berechtigt, solche Korrekturen dem betreffenden Nutzerkonto zuzuordnen und mit bestehenden oder zukünftigen Artist Shares zu verrechnen.

13.4 Dadurch entstehende negative Salden können mit zukünftigen Erlösen verrechnet werden.

13.5 Soweit ein Nutzer bereits Beträge erhalten hat, die nachträglich von einem DSP oder Distributionspartner rechtmäßig zurückgefordert werden, ist KAMA PRO berechtigt, den entsprechenden Betrag vom Nutzer zurückzufordern oder mit künftigen Guthaben zu verrechnen.

14. Steuern und steuerliche Informationen

14.1 Jeder Nutzer ist grundsätzlich selbst für die ordnungsgemäße Erklärung und Versteuerung der ihm zugeordneten und ausgezahlten Beträge nach den für ihn geltenden steuerrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

14.2 Der Nutzer ist verpflichtet, KAMA PRO alle Informationen und Dokumente bereitzustellen, die KAMA PRO zur Erfüllung eigener gesetzlicher Steuer-, Melde-, Dokumentations-, Einbehaltungs- oder Abführungspflichten benötigt.

14.3 KAMA PRO kann insbesondere Angaben und Nachweise über Namen beziehungsweise Firma, Anschrift, steuerliche Ansässigkeit, Rechtsform, Steueridentifikationsnummer sowie gegebenenfalls steuerliche Ansässigkeitsbescheinigungen oder vergleichbare Unterlagen verlangen.

14.4 KAMA PRO ist berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, gesetzlich erforderliche Steuern oder Abgaben von Auszahlungen einzubehalten und an die zuständigen Stellen abzuführen.

14.5 Soweit ein Nutzer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens, einer Freistellung, eines Entlastungsverfahrens oder einer sonstigen gesetzlichen Regelung Anspruch auf einen verminderten oder entfallenden Steuerabzug hat, kann KAMA PRO die hierfür erforderlichen Nachweise vor Durchführung der entsprechenden steuerlichen Behandlung verlangen.

14.6 Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner steuerlichen Ansässigkeit oder anderer für die steuerliche Behandlung wesentlicher Angaben unverzüglich mitzuteilen.

15. Artificial Streaming, Fraud und Manipulation

15.1 Jegliche Manipulation von Streaming-, Download-, View-, Klick-, Nutzungs- oder Abrechnungsdaten ist untersagt.

15.2 Verboten sind insbesondere künstlich erzeugte Streams, Bots, Click-Farming, Stream-Farming, automatisierte Abrufe, incentiviertes Streaming, gekaufte Abrufe sowie sonstige Maßnahmen zur künstlichen Beeinflussung von Nutzungszahlen.

15.3 Der Nutzer darf keine Dienstleister beauftragen oder verwenden, bei denen nach den Umständen erkennbar ist oder erkennbar sein müsste, dass diese künstliche oder regelwidrige Nutzungen erzeugen.

15.4 Der Nutzer ist verpflichtet, KAMA PRO bei der Aufklärung eines begründeten Fraud- oder Manipulationsverdachts angemessen zu unterstützen.

16. Maßnahmen bei Fraud, Manipulation und sonstigen Verstößen

16.1 Bei begründetem Verdacht auf Fraud, Manipulation, Rechteverletzungen oder sonstige erhebliche Verstöße ist KAMA PRO berechtigt, betroffene Inhalte vorübergehend zu sperren, deren Distribution auszusetzen, Takedowns zu veranlassen und Auszahlungen angemessen zurückzuhalten.

16.2 KAMA PRO kann vom Nutzer geeignete Nachweise zur Rechtekette, Identität, Herkunft bestimmter Nutzungen oder sonstigen Sachverhaltsaufklärung verlangen.

16.3 Beträge, die ein DSP oder Distributionspartner aufgrund von Fraud, Manipulation, Rechteverletzungen oder sonstigen Verstößen nicht auszahlt, storniert, zurückfordert oder verrechnet, begründen keinen Auszahlungsanspruch des Nutzers gegenüber KAMA PRO.

16.4 KAMA PRO ist berechtigt, entsprechende Belastungen mit bestehenden oder zukünftigen Guthaben des Nutzers zu verrechnen.

16.5 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann KAMA PRO das Nutzerkonto sperren oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

17. Rechtebeschwerden und Takedowns

17.1 Erhält KAMA PRO oder ein eingesetzter Distributionspartner eine Beschwerde über eine mögliche Rechteverletzung, kann KAMA PRO die betroffenen Inhalte bis zur Klärung sperren, deren Distribution aussetzen oder deren Entfernung veranlassen.

17.2 Der Nutzer ist verpflichtet, auf Anfrage geeignete Nachweise über seine Rechte vorzulegen.

17.3 KAMA PRO kann Auszahlungen in angemessenem Umfang zurückhalten, soweit dies zur Absicherung konkreter Rückforderungen, Schadensersatzansprüche oder sonstiger Risiken im Zusammenhang mit einer Rechtebeschwerde erforderlich ist.

17.4 Nutzer können Takedowns ihrer Inhalte nach dem jeweils von KAMA PRO vorgesehenen Verfahren beantragen.

17.5 Die tatsächliche Entfernung durch DSPs kann aufgrund technischer und vertraglicher Bearbeitungszeiten verzögert erfolgen.

18. Optionale Marketing- und Zusatzleistungen

18.1 KAMA PRO kann zusätzliche Dienstleistungen wie Marketing, Promotion, Beratung, Content-Services oder sonstige Leistungen anbieten.

18.2 Solche Leistungen werden nur bei gesonderter Beauftragung erbracht.

18.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird kein bestimmter wirtschaftlicher oder künstlerischer Erfolg geschuldet.

19. Verfügbarkeit der Plattform

19.1 KAMA PRO bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit der Plattform.

19.2 Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

19.3 Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen sowie Ausfälle oder Einschränkungen von Hosting-, Zahlungs-, Distributions- oder sonstigen Drittanbietern können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

19.4 KAMA PRO ist berechtigt, Funktionen der Plattform aus technischen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen oder sachlich gerechtfertigten wirtschaftlichen Gründen zu ändern, sofern dadurch die berechtigten Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigt werden.

20. Laufzeit und Kündigung

20.1 Soweit kein Tarif oder keine Individualvereinbarung eine abweichende Laufzeit vorsieht, läuft der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit.

20.2 Der Nutzer kann den Vertrag nach Maßgabe der auf der Plattform oder im jeweiligen Tarif angegebenen Kündigungsregelungen kündigen.

20.3 KAMA PRO kann den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist ordentlich kündigen.

20.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

20.5 Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden Rechteverletzungen, Fraud, Manipulation, falschen Identitätsangaben, wiederholten DSP-Verstößen, erheblichen Zahlungsrückständen oder sonstigen wesentlichen Vertragsverletzungen vorliegen.

21. Folgen der Vertragsbeendigung

21.1 Nach Beendigung des Distributionsverhältnisses wird KAMA PRO die Entfernung beziehungsweise Übertragung der betroffenen Inhalte aus dem Vertrieb veranlassen, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.

21.2 Bereits vor Vertragsende entstandene und erst später von DSPs oder Distributionspartnern abgerechnete Erlöse werden weiterhin nach diesen AGB verarbeitet.

21.3 Bestehende Rückbelastungen, negative Salden und sonstige berechtigte Gegenforderungen können auch nach Vertragsbeendigung verrechnet werden.

21.4 Die Entfernung von Inhalten bei DSPs kann auch nach Beendigung des Vertrags eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

21.5 Regelungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Vertragsbeendigung hinaus gelten sollen, bleiben bestehen.

22. Geistiges Eigentum von KAMA PRO

22.1 Sämtliche Rechte an der KAMA-PRO-Plattform, Software, Datenbankstruktur, Designs, Marken, Logos und sonstigen eigenen Inhalten verbleiben bei KAMA PRO beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern.

22.2 Der Nutzer erhält ausschließlich das für die vertragsgemäße Nutzung der Plattform erforderliche Nutzungsrecht.

22.3 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus ist ohne vorherige Zustimmung von KAMA PRO nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

23. Freistellung

23.1 Der Nutzer stellt KAMA PRO im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Nutzer bereitgestellte Inhalte, Angaben oder Handlungen Rechte Dritter verletzen oder der Nutzer gegen seine vertraglichen Zusicherungen verstößt.

23.2 Die Freistellung umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.

23.3 KAMA PRO wird den Nutzer über entsprechende Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben.

24. Haftung

24.1 KAMA PRO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

24.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet KAMA PRO nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

24.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

24.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

24.5 Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

25. Datenschutz

25.1 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der Datenschutzerklärung von KAMA PRO verarbeitet.

25.2 Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, können personenbezogene Daten an Distributionspartner, DSPs, Zahlungsdienstleister, Identitätsprüfungsanbieter, Hostinganbieter und sonstige eingesetzte Dienstleister übermittelt werden.

26. Änderungen dieser AGB

26.1 KAMA PRO kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der angebotenen Leistungen, technischen Prozesse, gesetzlichen Anforderungen oder Anforderungen von DSPs und Distributionspartnern.

26.2 Änderungen werden dem Nutzer in geeigneter Form mitgeteilt.

26.3 Soweit gesetzlich erforderlich, wird vor Inkrafttreten einer Änderung die Zustimmung des Nutzers eingeholt.

26.4 Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht erheblich zum Nachteil des Nutzers verändern, werden nicht allein aufgrund einer Fortsetzung der Nutzung als angenommen behandelt, soweit hierfür nach geltendem Recht eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist.

27. Kommunikation

27.1 Vertragsbezogene Mitteilungen können elektronisch erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über das Nutzerkonto.

27.2 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

27.3 Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse versendet oder im Nutzerkonto bereitgestellt wurden, soweit gesetzlich zulässig.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

28.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

28.2 Für Verbraucher gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unabhängig von der Rechtswahl fort, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

28.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von KAMA PRO.

29. Schlussbestimmungen

29.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

29.2 An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

29.3 Nebenabreden und Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

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